Rechtsprechung
BayObLG, 15.05.2003 - 2Z BR 41/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Judicialis
BGB § 1004; ; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 15 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung einer Zweckbestimmung eines Teileigentums als "Cafe mit Schnellimbiss"
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zweckbestimmung eines Teileigentums; Unterlassung fortdauernder gemeinschaftswidriger Störungen durch den Teileigentümer; Bezeichnung des Teileigentums als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - 1 UR II 66/02
- LG Nürnberg-Fürth - 14 T 7314/02
- BayObLG, 15.05.2003 - 2Z BR 41/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus BayObLG, 15.05.2003 - 2Z BR 41/03
Nach dem Inhalt des Beschlusses, der aus sich heraus objektiv und normativ auszulegen ist (BGHZ 139, 288), bezieht sich die Ermächtigung nicht auf Maßnahmen gegen den Mieter, sondern gegen den Teileigentümer und erlaubt sämtliche Schritte, die eine aus der Sicht der Wohnungseigentümer ordnungsmäßige Nutzung des Teileigentums herbeiführen. - BGH, 02.07.1998 - IX ZR 51/97
Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus BayObLG, 15.05.2003 - 2Z BR 41/03
Der Beschluss der Wohnungseigentümer vom 21.5.2001 berechtigte und verpflichtete den Verwalter, einen Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegen den Antragsgegner zu beauftragen (§ 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG; vgl. BGH NJW 1998, 3279; BayObLGZ 1980, 154/156 f.). - BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 55/00
Zweckbestimmung eines Teileigentums
Auszug aus BayObLG, 15.05.2003 - 2Z BR 41/03
Maßgeblich für die Bedeutung der verwendeten Begriffe ist der Zeitpunkt der Grundbucheintragung (BayObLG ZMR 2001, 51; OLG Hamburg MDR 1997, 816; Riecke MDR 1998, 1157).
- BayObLG, 30.11.1999 - 2Z BR 143/99
Zweckbestimmung für Teileigentum in Teilungserklärung und Grundbuch
Auszug aus BayObLG, 15.05.2003 - 2Z BR 41/03
Denn die Bezeichnung des Teileigentums in der Teilungserklärung als "Café mit Schnellimbiss" bildet eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter nach § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG,(vgl. etwa BayObLG ZMR 2000, 53; 2000, 234). - BayObLG, 03.04.2003 - 2Z BR 11/03
Abänderung der Zweckbestimmung von Räumen im Wege eines Nachtrags zur …
Auszug aus BayObLG, 15.05.2003 - 2Z BR 41/03
Dieser Anspruch findet seine Grundlage in § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 WEG (vgl. z.B. BayObLG Beschluss vom 6.3.2003 - 2Z BR 9/03; Beschluss vom 3.4.2003 - 2Z BR 11/03). - BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 103/99
Imbissstube ist kein "Laden"
- BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 9/03
Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch - Verwirkung - Störung durch den Betrieb …
Auszug aus BayObLG, 15.05.2003 - 2Z BR 41/03
Dieser Anspruch findet seine Grundlage in § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 WEG (vgl. z.B. BayObLG Beschluss vom 6.3.2003 - 2Z BR 9/03; Beschluss vom 3.4.2003 - 2Z BR 11/03). - OLG Hamburg, 14.05.1997 - 2 Wx 53/95
Anspruch auf Zustimmung des Ausbaus des in einem Sondereigentum stehenden …
Auszug aus BayObLG, 15.05.2003 - 2Z BR 41/03
Maßgeblich für die Bedeutung der verwendeten Begriffe ist der Zeitpunkt der Grundbucheintragung (BayObLG ZMR 2001, 51; OLG Hamburg MDR 1997, 816; Riecke MDR 1998, 1157). - BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79
Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung; …
Auszug aus BayObLG, 15.05.2003 - 2Z BR 41/03
Der Beschluss der Wohnungseigentümer vom 21.5.2001 berechtigte und verpflichtete den Verwalter, einen Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegen den Antragsgegner zu beauftragen (§ 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG; vgl. BGH NJW 1998, 3279; BayObLGZ 1980, 154/156 f.). - BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 119/00
Zeitliche Beschränkung des Betriebs eines Biergartens auf einer …
Auszug aus BayObLG, 15.05.2003 - 2Z BR 41/03
Auf eine weitergehende Nutzungserlaubnis nach öffentlichem Recht (Gaststättenerlaubnis) kommt es im Verhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern nicht an (BayObLG ZMR 2001, 823/824 m. w. N.).